Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) fordert, dass alle Menschen in Deutschland – ob in städtischen oder ländlichen Regionen – im Notfall schnell und gleichberechtigt Zugang zur medizinischen Versorgung haben.
Schriftliche Stellungnahme vom Einzelsachverständigen Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e. V. (DEKV), zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung am 4. November 2024
Der Deutsche Bundestag hat heute das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mit 374 Ja-Stimmen verabschiedet. Trotz dieses Beschlusses bleibt die Zukunft der Krankenhäuser ungewiss.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband lädt zum Parlamentarischen Abend „Notfallversorgung von morgen“ am 26.11.2024, 19:00 bis 22:00 Uhr in den Clubraum des Deutschen Bundestages ein.
Das geplante Pflegekompetenzgesetz soll Pflegefachkräften künftig ermöglichen, eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.
„Das Gesamtbudget der Krankenhäuser und damit auch die Vorhaltefinanzierung muss langfristig vollständig von den Fallzahlen gelöst werden. Als Grundlage sollte eine kleinräumige, regionale Bedarfsermittlung dienen. Da entsprechende Instrumente noch nicht existieren, muss der Auftrag zu deren Entwicklung schon jetzt im Gesetz verankert werden“,
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