Mit Durchlässigkeit und zukunftsfähigen Kompetenzen die Attraktivität des Pflegeberufs steigern
Nach langem politischen und gesellschaftlichen Ringen wurden am 21.09.2018 zwei wichtige Verordnungen zum Pflegeberufegesetz im Bundesrat beschlossen: die Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prüfungsverordnung – PflAPrV).