Die enormen Preissteigerungen am Energiemarkt sind – nach zwei belastenden Pandemiejahren – eine zusätzliche Herausforderung, der sich die Krankenhäuser stellen müssen.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) haben sich die Energiepreise in Deutschland mehr als verdoppelt und lagen im August 2022 im Durchschnitt 139,0 Prozent höher als im Vorjahresmonat.1 Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Krankenhäuser trifft diese Kostensteigerung besonders schwer, da sie anders als Industrieunternehmen auf steigende Kosten nicht flexibel reagieren können: Nahezu alle ihre Leistungen werden durch Festpreise finanziert, die auf Basis der Vorjahresdaten festgelegt und im Jahresverlauf nicht angepasst werden. „Die steigenden Energiekosten und die anhaltende Inflation stellen besonders die freigemeinnützigen Krankenhäuser vor große Herausforderungen, da sie weder Ausgleiche von Fehlbeträgen durch die Kommunen erhalten, noch über die Liquiditätsreserven privater Krankenhausträger verfügen. Alle Krankenhäuser sind unverzichtbare Orte der Daseinsvorsoge und wichtige Anlaufstellen im Notfall. Um diese zentralen gesellschaftlichen Aufgaben sicherzustellen, darf es nicht dazu kommen, dass die Kostensteigerungen die Liquidität der Krankenhäuser gefährden und es zu Insolvenzen kommt“, erläutert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

3-Punkteplan zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser

Um die Liquidität der Krankenhäuser sicherzustellen, ist es aus Sicht des DEKV dringend geboten, zielgerichtet krankenhausindividuelle Lösungen zu finden, welche die Energiekosten sachgerecht kompensieren. Nur so können Krankenhäuser vor dem Hintergrund der anhaltenden Coronapandemie und bei steigenden Energiekosten ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge weiterhin zuverlässig erfüllen. Ungesteuerte Insolvenzen und damit massive Versorgungslücken müssen vermieden werden. Der nachfolgende 3-Punkteplan des DEKV ist ein solidarisches Instrument, welches die Krankenhäuser absichert und gleichzeitig eine Überkompensation verhindert.

1. Preisdeckel für Energiekosten im Krankenhaus (Krankenhausenergiepreis)

Ein dauerhaft festgelegter Krankenhausenergiepreis bietet den Krankenhäusern die notwendige Planungssicherheit. Bei diesem Konzept tragen die Krankenhäuser einen noch festzulegenden Grundpreis selbst. Die darüber hinausgehenden Kosten werden ausgeglichen. Der Krankenhausenergiepreis könnte sich dabei am durchschnittlichen Energieträgerpreis der letzten fünf Jahre orientieren. Die Differenz zwischen Grund- und Markt- beziehungsweise Einkaufspreis müsste bei den jeweiligen Ministerien der Bundesländer beantragt und nach Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ausgezahlt werden. So könnte die Hilfe von Krankenhäusern zielgerichtet individuell beantragt und in Anspruch genommen werden. Mögliche Überkompensationen könnten mit den Schlussrechnungen ausgeglichen werden.

2. Zusätzlicher Schutzschirm für bedarfsnotwendige Krankenhäuser

Ergänzend ist für bedarfsnotwendige Krankenhäuser ein Rettungsschirm einzurichten, der im Falle einer möglichen Insolvenz greift. Dadurch können Kliniken, die zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind, aber beispielsweise aufgrund von niedrigen Fallzahlen nicht aus eigener Kraft die notwendigen Mittel genieren können, gerettet werden.

3. Fortführung des 5-Tage-Zahlungsziels

Das 5-Tage-Zahlungsziel für Krankenkassen muss über den 31. Dezember 2022 verlängert werden. Diese Maßnahme hat sich bereits während der Pandemie bewährt und ist aufgrund der Inflation wichtiger als jemals zuvor. Durch die Beibehaltung des Zahlungsziels stünde den Krankenhäusern weiterhin gesichert elf Tage mehr Liquidität zur Verfügung als vor der Pandemie. Ein Wegfallen der verkürzten Zahlungsfrist würde bedeuten, dass die Krankenhäuser ausstehende Rechnungen länger vorfinanzieren müssen, was mit zusätzlichem Liquiditätsbedarf einhergeht. 2

Praktikable und individuelle Lösungen gefordert

„Der Handlungsbedarf ist groß und es wichtig, schnell praktikable und zielgerichtete Lösungen zu initiieren. Dabei sind pauschale Zuschläge nicht zwangsläufig zielführend, da Mengeneffekte nicht berücksichtigt werden. Das könnte dazu führen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen nicht ausreichend unterstützt werden. Gleichzeitig könnten Krankenhäuser mit hohen Fallzahlen überkompensiert werden. Die Situation der Krankenhäuser ist von vielen verschiedenen Faktoren und den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig. Die Volatilität an den Energiemärkten ist zu hoch und die Verhandlungen auf der Krankenhausebene zu Preisanpassungen zu komplex. Der vorgeschlagene 3-Punkteplan ist daher bezogen auf die Energiekrise geeignet, den Krankenhäusern eine Perspektive zu geben. Weitere Entlastungen sowie Erlösanpassungen müssen von den Ländern kommen oder individuell vor Ort vereinbart werden“, so Radbruch. Vor dem Hintergrund steigender Kosten für Verbrauchsgüter und Nahrungsmittel wird der Ausgleich der Energiekosten allein jedoch nicht ausreichen, um die Liquidität der Krankenhäuser langfristig zu sichern.

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Quellen:
1 Statistisches Bundesamt: Erzeugerpreise August 2022: +45,8 % gegenüber August 2021
Pressemitteilung Nr. 397 vom 20. September 2022 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/09/PD22_397_61241.html
2 Apobank: https://www.apobank.de/firmenkunden/stationaere-versorgungsstrukturen/zahlungsfrist, Stand: 19.09.2022