Der Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder vom 12. März 2020 schränkt die Regelversorgung in den Krankenhäusern stark ein. Der Fokus der Krankenhäuser liegt nun darauf, sich auf die Behandlung von Patienten mit einer Corona-Virus-Infektion vorzubereiten und die dafür erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu schaffen.