MDK-Reformgesetz vernachlässigt die Folgen des demografischen Wandels in Deutschland

17. Juli 2019 in Presse

Ein Meniskusschaden wird heute meist ambulant operiert. Doch wie sieht es aus, wenn eine Patientin betagt ist und durch zusätzliche Erkrankungen wie Hypertonie und Adipositas die Mobilisation nach der Operation erschwert ist? Wenn zu Hause niemand ist, der sie unterstützen kann – im Gegenteil: Der leicht demente Ehemann braucht selbst Hilfe, eine Aufgabe, die normalerweise seine Frau übernimmt. Aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ist der Fall klar: Auch diese Patientin kann ambulant versorgt werden. Bleibt sie aufgrund einer Drainage, der Gabe von leichten Schmerzmitteln und zur krankengymnastischen Betreuung für zwei Tage stationär im Krankenhaus, handelt es sich um eine Fehlbelegung.

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