Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband begrüßen die geplante Wiedereinführung von Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich
Im ersten Quartal 2022 hat die Corona-Pandemie weiterhin hohe Ansprüche an die deutschen Krankenhäuser gestellt. Für Krankenhäuser mit Notfallstufe wurden diese durch Ausgleichszahlungen abgefedert. Doch aufgrund der zurückhaltenden Inanspruchnahme von stationären Leistungen durch die Patientinnen und Patienten ist auch für diese Häuser die Liquiditätssicherung weiterhin herausfordernd. Noch herausfordernder ist sie für alle Krankenhäuser, die keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben wie Fachkliniken oder Besondere Einrichtungen. „Die Krankenhäuser, die keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, betreuen oft besonders vulnerable Patientinnen und Patienten wie zum Beispiel Kinder und Erwachsene mit Rheuma, neurologischen Erkrankungen oder Schmerzen sowie Menschen mit Behinderungen. Aufgrund der hohen Spezialisierung nehmen diese Häuser nicht an der Notfallversorgung teil und haben somit keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Trotzdem sind auch sie von Belegungsrückgängen betroffen. Durch diese Situation ist ihre Liquidität und damit auch die Versorgung der vorgenannten Patientinnen und Patienten gefährdet“, erläutert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Referentenentwurf sieht Wiedereinführung der Abschlagszahlungen vor
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20. Mai den Referentenentwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorgelegt. Die dort vorgesehenen Maßnahmen tragen dazu bei, die Liquidität der Krankenhäuser zu sichern, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen: Für sie ist in § 6a vorgesehen, dass die Möglichkeit von Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich wieder eingeführt wird.
Diese Maßnahmen begrüßen die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV). Mit der Wiedereinführung der Abschlagsregelung werden bereits bekannte Umsetzungsmechanismen für die Krankenhäuser und die Krankenkassen genutzt und die Abschlagszahlungen werden im Ganzjahresausgleich für 2022 berücksichtigt. Die Sicherung der Liquidität der genannten Krankenhäuser wird bis Ende 2022 unterstützt. „Diakonie Deutschland und DEKV setzen sich mit ihren Mitgliedern für eine hochwertige und qualifizierte Versorgung der Patientinnen und Patienten ein. Gerade für chronisch erkrankte und behinderte Menschen ist diese Versorgung wichtig und durch den Vorschlag im Referentenentwurf nun auch sicherer“, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.