Die stationäre medizinische Versorgung ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Als solche muss sie für alle Menschen in Deutschland flächendeckend, qualitativ hochwertig und erreichbar sein, betonen die Trägerverbände der konfessionellen Krankenhäuser Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. (kkvd) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV) sowie die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag.
Daher müssen bei der Reform der stationären Patientenversorgung – besonders bei der Krankenhausplanung und -finanzierung – die Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensbedingungen Vorrang haben vor wirtschaftlichen Belangen. Wie dies durch ressourcenbewusstes politisches Handeln auf regionaler, Landes- und Bundesebene sowohl in strukturschwachen Räumen mit einem geringeren gesundheitlichen Leistungsangebot als auch in strukturell stärkeren Städten und Landkreisen gelingen kann, haben die Verbände in ihren gemeinsamen Leitlinien zusammengefasst. Eckpunkte sind dabei zum einen die gemeinsame Betrachtung des ambulanten und stationären Bereichs sowie langfristig eine gemeinsame sektorenübergreifende Finanzierung. Zum anderen müssen regionale Bedarfe und Bevölkerungsstrukturen berücksichtigt werden, um die Versorgungssicherheit flächendeckend zu garantieren. Notwendig ist dazu auch eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung mit einer ausreichenden Investitionsfinanzierung und der Übernahme von Vorhaltekosten für Leistungen, die benötigt, aber nicht kontinuierlich genutzt werden.
„Benötigt werden einheitliche, von Bund und Ländern verbindlich ausgehandelte Leitlinien mit medizinischen Erfordernissen und Qualitätsaspekten. Dabei gilt es, die Bürger:innen und Patient:innen mit ihrem Versorgungsbedürfnissen bei der Planung zu berücksichtigen. Dazu müssen diese durch die gesellschaftliche Teilhabe an der Debatte und regionale Round Tables mitgenommen werden. Das ist wichtig, um Akzeptanz und Rückhalt für Entscheidungen zu erhalten“, erläutert Christoph Radbruch, Vorsitzender DEKV.
Ingo Morell, Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands e. V., betont: „Der Versorgungsbedarf in den Regionen ist unterschiedlich. Daher muss auch künftig das Prinzip der Subsidiarität gelten: Die Bedarfsplanung findet in den Regionen statt und die Krankenhausplanung bleibt Aufgabe der Länder. Dass die Länder den Handlungsdruck erkannt haben, zeigen beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Der Bund muss dafür sorgen, dass bedarfsnotwendige Versorgungsangebote über Vorhaltepauschalen unabhängig von Fallzahlen finanziell abgesichert werden.“
„Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser entwickelt sich dramatisch. Wir brauchen schnell weitreichende und grundlegende Reformen. Zum Beispiel sollten mehr ambulante Behandlungen in Krankenhäusern möglich sein. Vor allem betrifft es die Krankenhausstruktur und die Finanzierung. Wenn die Bundesländer nicht endlich ihre Hausaufgaben machen und echte Krankenhausplanung beginnen, muss der Bund hier tätig werden“, so Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.
„Die Landkreise sind Träger des Sicherstellungsauftrags für die stationäre medizinische Versorgung sowie auch selbst Krankenhausträger und verantworten daher wesentliche Teile der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum. Der Betrieb von Krankenhäusern muss in allererster Linie Maßstäben der Daseinsvorsorge und dem Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen und erst in zweiter Linie wirtschaftlicher Logik folgen“, so Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages.