Diakonische Verbände fordern tragfähige Sicherung der Ausbildung zur Pflegefachassistenz
Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung stellt einen wichtigen Baustein für die künftige Pflegeversorgung in Deutschland dar. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Diakonie Deutschland, DEKV und DEVAP eine nachhaltige Sicherung der Ausbildung und Finanzierung.
„Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung trägt entscheidend zum Aufbau eines Qualifikationsmixes in der Pflege bei – von Fachassistenten bis hin zu akademischen Pflegefachkräften. Mit diesem differenzierten Qualifikationsspektrum kann auch bei knappen Personalressourcen in Zukunft eine bedarfsgerechtere pflegerische Versorgung gelingen,“ betont Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Ein grundlegendes Problem besteht jedoch darin, dass Pflegeversicherte und Pflegebedürftige die Ausbildungskosten mittragen müssen. Schon heute überfordern die Pflegekosten viele Menschen. Es ist an der Zeit, sie hier finanziell zu entlasten – insbesondere bei den Ausbildungskosten, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln refinanziert werden sollten.“
Die Zahl der berufstätigen Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Pflegeassistenzen ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich gestiegen: Laut aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit waren zum 30. September 2022 insgesamt 209.976 Personen in diesen Berufsgruppen beschäftigt, zum 30. September 2024 bereits 229.288. Diese kontinuierliche Zunahme unterstreicht die wachsende Bedeutung dieser Qualifikationen im Gesundheitswesen. Vor diesem Hintergrund ist das am 17. Oktober 2025 veröffentlichte Gesetz zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz ein wichtiger Schritt für die weitere Professionalisierung der Pflege.
Der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) schafft Planungssicherheit. Träger und Pflegeschulen können die Pflegefachassistenz-Ausbildung bis Januar 2027 verlässlich aufbauen. „Die Verordnung enthält viel Gutes, viel Richtiges. Aber sie muss ethisch reflektiertes Handeln ausdrücklich als Kompetenzziel verankern. Qualität und Menschenwürde gehören untrennbar zusammen – besonders in der diakonisch verantworteten Pflege“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
„Pflegeschulen brauchen zudem endlich eine verlässliche Kursfinanzierung über die gesamte Ausbildungsdauer von Pflegefachassistenten und auch Pflegefachkräften, anstelle der monatlichen Pro-Kopf-Finanzierung. Eine stabile pädagogische Qualität kann, auch angesichts des akuten Mangels an Lehrpersonal, nur so sichergestellt werden“, fordert Sonja Schneider-Koch, Vorständin des DEVAP. „Um Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen, muss die Schulsozialarbeit auch auf Pflegeschulen ausgeweitet und über den Ausbildungsfonds refinanziert werden. Lehrer:innen an Pflegeschulen können Maßnahmen sozialer Arbeit nicht dauerhaft nebenher leisten.“
In ihrer Stellungnahme geben die drei Verbände konkrete Hinweise aus der Ausbildungspraxis, um den Verordnungsentwurf praxistauglicher auszugestalten. Besonders wichtig ist ihnen, dass der Aspekt einer ethischen Handlungsorientierung für angehende Pflegefachassistenzen deutlicher verankert wird. „Aus diakonischer Perspektive hat dies besonderes Gewicht: Es bildet die Grundlage pflegerischen Handelns und steht dafür, die Versorgung konsequent an der Würde des Menschen auszurichten – gerade in Einrichtungen der Diakonie“, sind sich die drei Verbände einig.