Chapeau, Frau Warken! – Pflegebudget braucht jetzt einen Neubeginn

Der DEKV begrüßt die gestern erzielte Einigung zwischen Bund und Ländern zum KHAG. Die Vorgaben für die Neuordnung der stationären Strukturen sind greifbar nah. Bei den vorgesehenen Anpassungen des Pflegebudgets fordert der DEKV klare, handhabbarer Regelungen bei der praktischen Umsetzung.
„Ministerin Nina Warken hat eine Herkulesaufgabe bewältigt. Ihr ist es gelungen, die unterschiedlichen Positionen von Bund und Ländern zusammenzuführen. Dafür ist ihr großer Respekt zu zollen. Die Einigung ist ein wichtiges Signal für die Krankenhäuser – und eine ermutigende Nachricht für die Menschen in unserem Land. Nun besteht Klarheit über den gesetzlichen Rahmen und die Umsetzung der Reform durch die Länder und Häuser kann vorangebracht werden“, sagt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Entscheidend sein nun eine praxisnahe, am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtete Umsetzung des Reformpakets. Das gilt besonders für die Anpassungen des Pflegebudgets: „Menschlich zu versorgen heißt maßgeblich auch, dass alle Patient: innen im Krankenhaus die Pflege erhalten, die sie benötigen. Dazu muss die Finanzierung der Pflegeleistungen, die von Krankenhäusern tagtäglich erbracht werden, gesichert sein. Die Anpassungen des Pflegebudgets können in der Praxis jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei den Budgetverhandlungen führen – und damit über einen unbestimmten Zeitraum zu Unsicherheit der Finanzierung von bedarfsgerechter Pflege im Krankenhaus führen“, so Radbruch. Besonders die praxisgerechte Abgrenzung von Tätigkeiten, Funktionen und Qualifikationen bei der Pflegebudgetermittlung kann für die Praxis herausfordernd sein. „Hier bedarf es klarer, handhabbarer Regelungen, um zusätzliche Bürokratie und Verzögerungen für die Krankenhäuser zu vermeiden“, sagt Radbruch.

Vergleichbare gesetzliche Anpassungen – etwa bei der Einführung des Pflegebudgets oder beim Fixkostendegressionsabschlag – haben in der Vergangenheit gezeigt, dass neue Abgrenzungs- und Auslegungsfragen regelmäßig zu langwierigen Verhandlungen führen. Zu befürchten ist, dass die Schiedsstellenverfahren für die neue Pflegebudgetregelungen explodieren. Und damit die Schiedsstellen stark überlastet sind.

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