Der Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung stellt eine zwölfmonatige Ausbildung mit eingeschränkten Kompetenzen oder eine 18-monatige Variante zur Diskussion.

Damit ist die Dauer der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung ein zentraler Punkt in der Verbändeanhörung am 8. August 2024.

„Aus unserer Sicht ist für ein zukunftsfähiges Berufsbild eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung unbedingt erforderlich. Die Ausbildung muss umfassende Kenntnisse vermitteln, damit die Absolventinnen und Absolventen sich im qualifikationsgemischten Team einbringen können. Weil Patientinnen und Patienten immer komplexere Erkrankungsbilder aufweisen, lassen sich in einer zwölfmonatigen Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vermitteln“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Die Diakonie Deutschland begrüßt den mit dem Gesetz geplanten bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften.
Die Aufgaben der Pflegeassistenzkräfte werden damit bundesweit vereinheitlicht, die Finanzierung der Ausbildung durch einen Ausbildungsfonds auf breitere Schultern verteilt. Gut ausgebildete Pflegeassistenzkräfte spielen eine große Rolle in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und entlasten Pflegefachkräfte. Gerade in der Langzeitpflege ist dies ein wichtiger Faktor“, ergänzt Dr. Peter Bartmann, Leiter des Zentrums Gesundheit, Rehabilitation und Pflege in der Diakonie Deutschland.

Qualifikationsmix: Berufsbilder in der Pflege müssen sich ergänzen

Die gemeinsame Stellungnahme der Diakonie Deutschland, des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und des DEKV zum Referentenentwurf nennt unter anderem folgende Punkte, um das Berufsbild der Pflegeassistenz im Qualifikationsmix zu schärfen:

Um dem Fachkräftemangel in der Pflege wirkungsvoll zu begegnen und Pflegefachkräfte zu entlasten, müssen Pflegeassistenzkräfte generalistisch ausgebildet werden. Dies ist auch nötig, um den Pflegeassistenzkräften eine durchlässige Karriereperspektive innerhalb der Pflege zu eröffnen.

Für die neue Regelung der Pflegeassistenzausbildung ist anzustreben, dass behandlungspflegerische Aufgaben wie subkutane Injektionen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe oder -verbände anlegen, Sauerstoffgabe in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung übernommen werden.

„Für eine qualifizierte Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigen wir Mitarbeitende mit unterschiedlichen, klar abgegrenzten Qualifikationen, die sich im Team gegenseitig unterstützen und ergänzen. Klare Kompetenzen tragen zur Zufriedenheit mit der Arbeit bei – ein wichtiger Aspekt, um Mitarbeitende für die Pflege zu gewinnen und im Beruf zu halten“, so Radbruch.

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