Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben heute das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 vorgestellt. Es ermittelt den Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare Versorgung der Patienten auf allen bettenführenden Stationen.
Zudem definiert es die notwendige Pflegepersonalausstattung für die Stationen des gesamten Krankenhauses. „Mit der PPR 2.0 steht nun eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Fassung der seit langem bekannten und genutzten Pflegepersonalregelung (PPR) zur Verfügung. Im Herbst 2019 wurde sie einem Machbarkeitstest unterzogen, an dem sich auch evangelische Krankenhäuser beteiligten. Dabei wurden mehr als 30.000 Datensätze aus 44 Krankenhäusern analysiert. Wir begrüßen diese Interimslösung ausdrücklich.
Besonders freut uns, dass mit der Einbindung des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) und des Barthel-Index1 auch besonders vulnerable Patientengruppen wie kognitiv oder motorisch eingeschränkte Menschen bei der Bestimmung des Pflegebedarfs berücksichtigt werden. Mit dem neuen Pflegepersonalbemessungsinstrument werden die Weichen in die richtige Richtung gestellt, um Patienten qualifiziert zu versorgen und ihnen die benötigte Zuwendung entgegenzubringen, die den Heilungsprozess unterstützt. Zugleich werden die Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden in der Pflege verbessert. Dadurch können Pflegefachkräfte, die aus dem Beruf ausgeschieden sind, zur Rückkehr motiviert werden. Das trägt ebenso zu einer Verminderung des Fachkräftemangels bei wie ein Wegfall der Pflegepersonaluntergrenzen durch die Einführung der PPR 2.0“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung
„In der Natur einer Interimslösung liegt es, dass sie zu einer endgültigen Version weiterentwickelt werden muss. Das ist auch bei der PPR 2.0 der Fall und wir freuen uns darauf, die Expertise des DEKV in diesen Prozess einzubringen. Dabei gehen wir davon aus, dass ein zukünftiges Pflegepersonalbemessungsinstrument Lösungen für die Nachtschicht und die Intensivstation umfasst und Zuwendung als ein wesentlicher Faktor zur Unterstützung der Gesundung künftig noch stärker Berücksichtigung findet. Darüber hinaus ist es uns wichtig, die PPR 2.0 weiter auszudifferenzieren, indem auch der Skill-Mix einbezogen wird: Es muss festgelegt werden, welche Qualifikation Pflegekräfte für die jeweilige Aufgabe benötigen: Das Spektrum reicht von der Pflegehilfskraft über die Pflegefachkraft bis zu akademisch ausgebildeten Mitarbeitenden. Erst auf dieser Basis können Krankenhäuser ihren Pflegepersonalbedarf vor dem Hintergrund der beruflichen Vielfalt der Pflege differenziert planen“, so Radbruch weiter.
Berlin, 14. Januar 2020
1 Verfahren zur Erfassung und Bewertung grundlegender Alltagsfunktionen.
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Weitere Informationen:
Kurzdarstellung des Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstruments PPR 2.0
Eckpunkte zur Umsetzung der PPR 2.0
Handout zur Einstufung PPR 2.0