Die Koalitionsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD beginnen heute. Die evangelischen Krankenhäuser erwarten von den Verhandlern im Bereich Gesundheit und Pflege einen mutigen Schritt zur Sicherung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft.
„Die Medizinische Versorgung von Menschen ist keine gewöhnliche Dienstleistung, sondern ein Recht, das sich aus der Würde des Menschen ableitet. Jeder Kranke muss Zugang zu bestmöglicher medizinischer Versorgung haben. Worauf es dabei ankommt, haben wir in unseren Positionen für die 21. Legislatur des Deutschen Bundestages zusammengestellt“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Kernforderungen der evangelischen Krankenhäuser sind:
1. Vorhaltefinanzierung neu gestalten
Die aktuellen Regelungen der Vorhaltefinanzierung erhöhen Bürokratie und Komplexität, ohne die angestrebten Ziele zu erreichen. Kurzfristig muss eine Brückenfinanzierung in Form einer pauschalen Erhöhung der Landesbasisfallwerte die finanzielle Lage der Krankenhäuser sichern. Darüber hinaus ist die Finanzierungssystematik des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) grundsätzlich zu korrigieren. Die Finanzierung muss so weiterentwickelt werden, dass sie den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung widerspiegelt, damit alle Menschen unabhängig von Wohnort, Alter oder Erkrankungen Zugang zu den notwendigen medizinischen Leistungen haben und Kliniken über die benötigte Ausstattung verfügen. Voraussetzung dafür sind bundesweit einheitliche wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Bedarfsermittlung.
2. Notfallversorgung sektorenübergreifend reformieren
Für die Notfallversorgung ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich, die die Strukturreform der Krankenhäuser ergänzt. Neben der Einführung von integrierten Leitstellen und Notfallzentren und eines digitalen Ersteinschätzungsinstruments ist ein bundeseinheitliches Notfallregister verpflichtend einzuführen. Nur wenn wir wissen, wo und wann welche Ressourcen benötigt werden, können wir die Notfallversorgung bedarfsgerecht steuern und kontinuierlich verbessern.
3. Vorgaben für die sektorenübergreifenden Versorger vereinfachen
Mit dem KHVVG sollen sich ausgewählte Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgern entwickeln. Diese sichern die wohnortnahe Versorgung. Die aktuellen Vorgaben für diese Einrichtungen sind aber zu komplex und müssen gesetzlich angepasst, radikal vereinfacht und reduziert werden. Es braucht ein garantiertes Gesamtbudget, das Planungssicherheit für den wirtschaftlichen Betrieb dieser Einrichtungen unabhängig von Schwankungen der Patient:innenzahlen schafft.
4. Dokumentationspflichten auf ein Minimum reduzieren
Ärzt:innen verbringen täglich mehrere Stunden mit Bürokratie. Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Patient:innen fehlt. Daher muss jede Dokumentationspflicht auf ihre Notwendigkeit und ihr Automatisierungspotenzial überprüft werden Die Organisationen der Selbstverwaltung sind gesetzlich dazu aufzufordern, einen entsprechenden Bürokratiecheck auszuarbeiten und durchzuführen.
5. Pflegepersonalbedarfsbemessung (PPR 2.0) auf den Prüfstand stellen
Wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus hat die bedarfsgerechte Besetzung mit Pflegepersonal. Durch eine Evaluation bis Ende 2028 sollte die Wirksamkeit der PPR 2.0 geprüft werden. Falls keine messbare Verbesserung erreicht wird, ist die Pflegepersonalbedarfsbemessung auf Basis von PPR 2.0 auszusetzen.
Pressemitteilung zum Download
DEKV Positionen kurz zum Download
DEKV Positionen lang zum Download