Seit 1. Januar 2019 gelten bundesweit für die vier Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie Personaluntergrenzen. Ihr Ziel ist es, die pflegerische Versorgung zu verbessern.
Die Auswertung der Zahlen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus InEK für das erste Quartal zeigt Verbesserungsbedarf auf. Dazu Christoph Radbruch, Vorstand des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes: „Patienten qualifiziert zu versorgen, ist das Ziel der evangelischen Krankenhäuser. Starre Vorgaben zur Personalausstattung der Bereiche haben aus unserer Sicht in bestimmten Fällen jedoch den gegenteiligen Effekt: Treffen eine angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt, regionale und Besonderheiten der Patientenpopulation zusammen, gefährden sie eine sichere und wohnortnahe Versorgung. Vor allem in strukturschwachen Gebieten werden Krankenhäuser, die die Personaluntergrenzen nicht einhalten können, zur Vermeidung von Sanktionen die Bettenkapazität in den versorgungsintensiven Bereichen verringern. Dies stellt langfristig auch die Versorgungssicherheit in anderen, sensiblen Bereichen wie der Notfallmedizin in Frage. Um dies zu vermeiden, fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband mehr Flexibilität bei den Personaluntergrenzen und Korridore in der Personalausstattung. Dies ermöglicht den Krankenhäusern, auf die besonderen Versorgungserfordernisse in ihrer Region einzugehen.“
Statt Bürokratie ein Zurück zum Menschen in pflegesensitiven Bereichen
„Rund siebenhunderttausend Schichten sind von den Krankenhäusern für die geforderten Daten der Pflegepersonaluntergrenzen dokumentiert worden. Deshalb fordert der DEKV für Personaluntergrenzen statt Bürokratie ein Zurück zum Menschen. Dies muss unbedingt für die bereits definierten Bereiche gelten, aber auch für die noch ausstehenden Personalbemessungszahlen für die Bereiche Neurologie und Herzchirurgie, die zum 31.08.2019 festzulegen sind. Nur so ist qualitative Pflege für die evangelischen Krankenhäuser zu leisten.
Da eine qualitativ hochwertige Pflege auch bedeutet, die Bedürfnisse der Patienten nach menschlicher Zuwendung zu erfüllen, muss dieser Aspekt neben der Schwere des Pflegebedarfs bei der Festlegung der Anhaltszahlen und bei einem zu entwickelnden Personalbemessungsinstrument berücksichtigt werden. Dies gilt in besonderem Maße für vulnerable Patientengruppen wie ältere, demenziell veränderte Personen oder Menschen mit Behinderungen. Die Pflegeuntergrenzen bringen für unsere Krankenhäuser einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich. Dadurch geht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zeit verloren, die im Sinne einer qualitativ hochwertigen Pflege besser in die Arbeit am Patientenbett investiert wäre“, so Radbruch weiter.
Berlin, 24. Mai 2019