Das Bundeskabinett hat heute Änderungen an der geplanten Krankenhausreform beschlossen.

Doch diese Anpassungen bleiben deutlich hinter dem zurück, was für eine zukunftsfähige Versorgung notwendig wäre. „Eine wirklich nachhaltige Reform gelingt nur, wenn die Krankenhausbudgets vollständig von der Menge der behandelten Fälle entkoppelt werden“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Tatsächlich bleibt die Finanzierung weiterhin stark an Fallzahlen gebunden: 40 Prozent der Vergütung richten sich direkt nach den aktuell erbrachten Leistungen, die übrigen 60 Prozent – als sogenannte Vorhaltepauschalen bezeichnet – orientieren sich an den Fallzahlen der Vorjahre.

„Wir brauchen eine verlässliche, bedarfsorientierte und planungssichere Finanzierung – unabhängig von Fallzahlen. Nur so lassen sich Versorgungsqualität und wirtschaftliche Stabilität langfristig sichern“, fordert Radbruch. Der DEKV plädiert deshalb für eine grundlegende Überarbeitung der Vorhaltefinanzierung.

Darüber hinaus erschwert die komplizierte Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung es Bürgerinnen und Bürgern, die Krankenhausfinanzierung zu verstehen. Der Transparenzatlas ändert daran nichts – er schafft eher neue Diskussionen, statt für echte Verständlichkeit und Orientierung zu sorgen.

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