Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) bekräftigt seine zentrale Forderung: Die Finanzierung der Krankenhäuser muss vollständig von Fallzahlen entkoppelt werden.
Aus Anlass der heutigen Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags betont der Verband die Dringlichkeit einer echten Strukturreform. Auch wenn das Finanzierungssystem selbst nicht im Mittelpunkt der Anhörung steht, nutzt DEKV-Vorsitzender Christoph Radbruch die Gelegenheit, um auf zentrale Regelungsfragen hinzuweisen. „Ziel ist es, den Reformprozess praxistauglich auszugestalten und bestehende Schwächen im Gesetzentwurf zu beheben“, so Radbruch.
Standortdefinition: Raum für Versorgungsrealität
Radbruch macht deutlich, dass eine zu enge räumliche Definition bestehende Versorgungsnetzwerke gefährden kann. Der Verband schlägt daher vor, Krankenhausstandorte als Gebäude oder Gebäudekomplexe innerhalb eines Radius von bis zu fünf Kilometern Luftlinie zu definieren. Eine Begrenzung auf zwei Kilometer hält der DEKV für realitätsfern. Dagegen fördert ein größerer Radius die Zusammenarbeit benachbarter Einrichtungen, stärkt die Behandlungsqualität und sichert die Erreichbarkeit für Patientinnen und Patienten.
Fristen müssen realistisch sein
Auch zur geplanten Abgabefrist für Budgetunterlagen äußert sich der Verband kritisch. Der derzeit vorgesehene Termin zum 31. Dezember 2025 lässt sich aus Sicht des DEKV kaum einhalten. Er setzt voraus, dass offene Budgetfragen der Vorjahre abgeschlossen sind und dass alle relevanten Grundlagen für die Budgetverhandlungen vorliegen. Beides ist derzeit nicht der Fall. Hinzu kommt ein strukturelles Problem der Frist selbst: Zentrale Grundlagen für die Budgetverhandlungen liegen regelmäßig erst nach dem 31. Dezember vor. „Wir halten es daher für notwendig, die Abgabefrist realistisch auszugestalten. Machbar und praktikabel wäre eine Frist frühestens zum 30. Juni des jeweiligen Budgetjahres“, schlägt Radbruch vor.
Strukturreform braucht klare Abkehr vom Fallzahlprinzip
Auch wenn Einzelfragen klärbar sind, bleibt die Grundkritik des DEKV bestehen. Die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVG) vorgesehene Vorhaltefinanzierung reicht nicht aus, um das System grundlegend zu verändern. Radbruch betont, dass eine zukunftsfeste Reform nur gelingt, wenn die Finanzierung strikt am tatsächlichen Bedarf orientiert ist. Derzeit sind weiterhin 40 Prozent der Vorhaltevergütung an aktuelle Leistungszahlen gebunden. Weitere 60 Prozent richten sich nach den Fallzahlen des Vorjahres. Aus Sicht des DEKV bleibt das System damit leistungsabhängig und erzeugt unnötige Bürokratie.
Nur ein radikaler Kurswechsel hin zu einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Finanzierung kann langfristig Qualität, wirtschaftliche Stabilität und die regionale Versorgung sichern.