Krankenhausfinanzierung bleibt im Fallzahl-System gefangen
Nach Einschätzung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) bleiben die Änderungen an der geplanten Krankenhausreform deutlich hinter dem zurück, was für eine zukunftsfähige Finanzierung der Krankenhausversorgung notwendig wäre.
„Eine wirklich nachhaltige Reform gelingt nur, wenn die Krankenhausbudgets von der Menge der behandelten Fälle entkoppelt werden“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Tatsächlich bleibt die Finanzierung weiterhin stark an Fallzahlen gebunden: 40 Prozent der Vergütung richten sich direkt nach den aktuell erbrachten Leistungen, weitere 60 Prozent – die sogenannten Vorhaltepauschalen – orientieren sich an den Fallzahlen der Vorjahre. Damit bleibt der wirtschaftliche Druck bestehen, möglichst viele Fälle zu generieren.
„Wir brauchen für akute, nicht planbare Fälle eine, verlässliche, bedarfsorientierte und planungssichere Finanzierung – unabhängig von Fallzahlen. Nur so lassen sich Versorgungsqualität und wirtschaftliche Stabilität langfristig sichern“, so Radbruch. Der DEKV plädiert deshalb für eine grundlegende Überarbeitung der Vorhaltefinanzierung.
Freigemeinnützige Krankenhäuser müssen sich einem ungleichen Wettbewerb stellen
Die weiterhin stark fallzahlabhängige Finanzierung verschärft zudem die bestehenden Wettbewerbsunterschiede zwischen den verschiedenen Krankenhausträgern. „Während Uniklinika als Landesbetriebe nicht insolvenzfähig sind und kommunale Krankenhäuser Defizitausgleiche aus Steuermitteln erhalten, verfügen kirchliche und freigemeinnützige Krankenhäuser nicht über diese Möglichkeit. Sie müssen wirtschaftliche Risiken vollständig selbst tragen“, erklärt Radbruch.
Vor diesem Hintergrund warnt der DEKV vor einem zunehmend sichtbaren „kalten Strukturwandel“ im Krankenhaussektor. „Was wir derzeit beobachten, ist häufig kein Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit, sondern die Folge strukturell ungleicher Rahmenbedingungen“, so Radbruch. Freigemeinnützige Krankenhäuser setzen sich daher für faire Wettbewerbsbedingungen im Gesundheitswesen ein.