Der GKV-SV hat eine aktualisierte Prognoseliste der Notfallstufen veröffentlicht.

Bei der Liste der Krankenhäuser für die Notfallstufen-Regelungen des GBA nach § 136c Absatz 4
SGB V handelt es sich um eine bereitgestellte Orientierungshilfe des GKV-SV für die Länder.
Die zuständigen Landesbehörden können diese Liste zur Identifizierung geeigneter Krankenhäuser zur Versorgung von Covid-19-Fällen nutzen.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle je 100.000 Einwohner über 70 und der Anteil der frei betreibbaren Intensivkapazitäten unter 25 %, kann die zuständige Landesbehörde Krankenhäuser bestimmen, die Kapazitäten für COVID-19-Patienten freihalten.
Die Krankenhäuser erhalten dann eine Ausgleichszahlung (§21 Abs. 1a KHG).

Gemäß § 21 Abs. 2a KHG ist die jetzige Regelung für Einnahmeausfälle aufgrund der Leerstandspauschale vom 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 vorgesehen.

Die aktualisierte Liste mit Stand 10. Dezember 2020 finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Diese Liste korrigiert und ersetzt die Einstufungsliste vom 30. November 2020.