Auf einen Blick
Politik & Recht
Das deutsche Gesundheitswesen und der Krankenhausmarkt sind stark reguliert. Krankenhäuser als Leistungserbringer sind unverzichtbares Element des Gesundheitswesens. Sie nehmen eine wichtige Schlüsselfunktion bei der Sicherung qualifizierter Gesundheitsversorgung ein und sind Teil der Daseinsvorsorge. Ziel vieler gesundheitspolitischer Gesetzesvorhaben sind effiziente Versorgungsstrukturen und eine qualifizierte stationäre Patientenversorgung zu schaffen. Notwendig ist, die deutsche Krankenhauslandschaft zukunftsfest zu gestalten. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (2016) und der Einführung des Strukturfonds hat die Politik erste Schritte vollzogen.
Vulnerable Patientengruppen
Es gibt Patientengruppen, die besonders viel Zeit, Aufmerksamkeit und Ressourcen in der stationären Behandlung beanspruchen. Dazu zählen:
• Kognitiv Eingeschränkte, demenziell Erkrankte und Menschen mit Behinderungen
• Ältere Notfallpatienten
• Hochbetagte Patienten.
Ihre qualifizierte Versorgung in den Blick zu nehmen ist zentrales Anliegen evangelischer Krankenhäuser. Dabei ist besonders die vor- und nachstationäre Versorgung entscheidend. In der umfassenden Versorgung vulnerabler Patienten kommt das evangelisch-christliche Profil eines Krankenhauses zum Ausdruck. Das anwaltschaftliche Eintreten für eine qualifizierte Versorgung für diese Patientengruppen ist daher besonders bedeutsam.
Pflege
Pflegerische Versorgung und Leistungen im Krankenhaus sind essenziell und zentral für die Patientenbehandlung. Die Berufsgruppe der Pflegenden hat im Vergleich mit allen anderen Berufsgruppen den zeitlich höchsten Patientenkontakt. Sie steuern und managen komplexe Pflegeprozesse zunehmend für ältere multimorbide Patientinnen und Patienten.
Qualität
Qualität der Behandlung im Krankenhaus nimmt seit jeher eine wichtige Rolle ein. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (2016) ist dies nochmals von der Politik bekräftigt worden. So sollen beispielsweise Maßnahmen wie die Einführung von Mindestmengen für bestimmte Behandlungen oder Personalmindestzahlen für pflegesensitive Bereiche die Qualität messbar machen.
Ethik & Seelsorge
Konstituierend für evangelische Krankenhäuser ist die ethische Reflexion des medizinischen, pflegerischen, therapeutischen wie auch unternehmerischen Handelns. Der Krankenhausalltag bringt immer auch ethische Dilemmata mit sich. Das diakonische Dreieck von Wirtschaftlichkeit, Professionalität und Ethik muss dann immer wieder neu ausbalanciert werden. Unabdingbar sind Dialoge über klinische, pflegerische und unternehmerische Ethik im Krankenhaus aktiv zu fördern. Ziel ist es, ethisch verantwortete Entscheidungen für Handelnde und Betroffenen zu erreichen.
Dabei sind das Wohl und die Gesundheit der Menschen höchstes Ziel des medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Handelns. Seelsorgerliche Betreuung im Krankenhaus ermöglicht es den Erkrankten durch die Zuwendung von Menschen die Annahme durch Gott zu erfahren. Die spirituelle und religiöse Dimension des Menschseins in den Krankenhausalltageinzubringen, ist Aufgabe der Krankenhausseelsorger. Die Würde des Menschen in der Ausnahmesituation Krankheit gilt es zu bewahren.
Krankenhausfinanzierung und -planung
Krankenhäuser finanzieren sich dual: Die Länder sind für die Investitionsfinanzierung zuständig und die Krankenkassen erstatten die laufenden Betriebskosten und Sachkosten im Rahmen der Krankenhausvergütung über das G-DRG System. Staatliche Förderung für Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) haben Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen sind. Förderfähig sind Neubauten von Krankenhäusern, wenn sie in ein Investitionsprogramm des Landes aufgenommen sind.
Gesundheitspolitische Vorhaben, die Erstattungstatbestände für die Krankenhausleistungen berühren, führen meist zur Änderung der Finanzierungs- und Erlössituation der Krankenhäuser und ihrer Geschäftsmodelle. Über das DRG-System (Diagnosis Related Groups) nach § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden voll- und teilstationären Leistungen der somatischen Krankenhäuser vergütet. Da das DRG-System nicht bruchlos ist, sind von der Politik Zuschläge (bspw. für Sicherstellung, Notfallstufen, Zentren) als zusätzliche Möglichkeiten für eine Finanzierung eingeführt worden, zuletzt mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). So sollen beispielsweise ab dem Jahr 2020 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einen pauschalen Sicherstellungszuschlag i.H.v. 400.000 Euro pro Krankenhaus erhalten. Die Kriterien für eine Bedarfsnotwendigkeit legen die DKG und der GKV-SV gemeinsam fest.