Berlin, 21. Februar 2018
Sechs Forderungen des DEKV zur generalistischen Pflegeausbildung
Forderungen des DEKV an die Politik anlässlich des Parlamentarischen Frühstücks Pflegeberufe – Quo vadis 2018?
1. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung als auch die Rechtsverordnung zur Finanzierung der neuen Pflegeausbildung müssen zeitnah bis zur Sommerpause 2018 des Deutschen Bundestages vorgelegt und verabschiedet werden. Die Bundesländer müssen verbindliche Regelungen zur Finanzierung der Pflegeausbildung vorlegen und die fondsführende Stelle bzw. Stellen bestimmen. Die Stelle/n müssen bis zum 31. Dezember 2018 arbeitsfähig und eingerichtet sein.
2. Die Fachkommission nach § 53 Pflegeberufereformgesetz zur Erarbeitung des Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplans beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) muss rasch eingerichtet und die Mitglieder berufen werden. Sie sollte zeitnah arbeitsfähig sein und im 2. Quartal 2019 den Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplan vorlegen. Wichtig ist hierbei, dass die Fachkommission inhaltlich abgestimmt und koordiniert mit den zuständigen Stellen in den Bundesländern für den Rahmenlehr-und Rahmenausbildungsplan zusammenarbeitet.
3. Es braucht eine Qualifizierungsoffensive zum Kompetenzaufbau bei Lehrkräften der Gesundheits- und Pflegeberufen und Schulleitungen. Bildungsstätten müssen zügig in die Lage zu versetzt werden, die neue Pflegeausbildung fachkompetent und qualitativ hochwertig zu vermitteln. Einmalig fallen Mehraufwände im dreistelligen Millionenbereich an, um die Kompetenzen der Lehrenden und Schulleitungen zu erweitern. Zu diesen Aufwendungen zählen: Entwicklung der schulinternen Curricula, geänderte methodische und didaktische Anforderungen an die Lehrenden, Umstellung von Prüfverfahren, Aufbau der erforderlichen Kooperationsbeziehungen entsprechend der Gesamtverantwortung nach § 10 Pflegeberufereformgesetz sowie für die Aufwände für Personal- und Organisationsentwicklung.
4. Die Entwicklung der Pflegeschulen muss auf personeller, unterrichtlicher und organisatorischer Ebene vorangetrieben werden, um sie optimal auf die neuen Pflegeberufe vorzubereiten. Zudem müssen Konzepte zum interprofessionellen Lernen entwickelt und gefördert werden, insbesondere auch mit dem hochschulischen Bereich.
5. Wir fordern wir ein Bundeskompetenzzentrum Pflegeausbildung in den ersten Jahren der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung, getragen von den Krankenhausverbänden, Altenpflegeverbänden, Pflegeverbänden, der GKV und PKV, den Hochschulen, dem Bundesverband der Lehrenden Gesundheits- und Sozialberufe und verdi. Ziel des Bundeskompetenzzent-rums soll sein, alle Beteiligten der Pflegeausbildung zu vernetzten, Kompetenzaufbau der beteiligten Akteure zu entwickeln und einen Know-how-Transfer in der Ausbildung, der Prüfung und der Kollaboration zu organisieren.
6. Wir fordern die eine Ausbildungsoffensive für Pflege- und Gesundheitsberufe zu starten. Diese muss zusammen von Politik mit den Krankenhaus-verbänden, den Altenpflegeverbänden, den Pflegeverbänden, der GKV und der PKV, den Hochschulen, dem Bundesverband der Lehrenden Gesundheits- und Sozialberufe und verdi als breites Bündnis getragen und abgestimmt sein. Ziel der Ausbildungsoffensive ist es, die Pflege- und Gesundheitsberufe gemeinschaftlich attraktiver zu machen. Wir wollen als DEKV daran mitwirken, dass sich die Ausbildungskapazitäten in der Pflege erhöhen. Der Anteil der Teilzeitquoten sich zurückentwickelt sowie die Fluktuation und das vorzeitige Ausscheiden aus der Pflege minimiert wird.